***Geschäftsbedingungen***
NaseNach
Bärbel Schoechert, Am Kochfeld 32, 4560 Kirchdorf a. d. Krems
Telefon: +43 676 333 8678
Mail: info@nasenach.at
(nachfolgend Veranstalter genannt)
Gerichtsstand: Kirchdorf a. d. Krems
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für die Anmeldung und Teilnahme des jeweiligen Vertragspartners (nachfolgend „Kunde“) an den vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter deren Geltung ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
1. Leistungen des Veranstalters
(1) Der Veranstalter bietet praktische und theoretische Veranstaltungen für Hundebesitzer/innen zu artgerechter Beschäftigung, Bewegung und Förderung von Hunden an.
(2) Der Veranstalter erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Da der Trainingserfolg maßgeblich von der aktiven Mitwirkung und Umsetzung des jeweiligen Kunden abhängig ist, kann keine Erfolgsgarantie gegeben werden.
2. Mitwirkung des Kunden
(1) Vor Aufnahme des Trainings stellt der Kunde dem Veranstalter wesentliche Informationen zur Verfügung, die eine individuelle Abstimmung des Trainings auf die jeweiligen Anforderungen und Bedürfnisse des Hundes gewährleistet, z.B. Erkrankungen des Bewegungsapparates, Behinderungen, chronische Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere ängstliches oder aggressives Verhalten des Hundes. Über Änderungen wird der Kunde den Veranstalter rechtzeitig vor einem neuen Training informieren.
(2) Grundsätzlich erfolgen vereinbarte Trainings gemeinsam mit dem Hund. Bei Interesse können sich Kunden bei einem sog. Mantrailing auch ohne Hunde zur Teilnahme anmelden. Wird das Training unter Beteiligung des Hundes des Kunden durchgeführt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die nachfolgenden Teilnahmevoraussetzungen hinsichtlich des Tieres eingehalten werden. Der Veranstalter kann die Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangen. Der Veranstalter trifft diesbezüglich jedoch keine konkrete Nachforschungs-, Befragungs- oder Überprüfungspflicht.
- Teilnehmende Hunde müssen gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und über einen, nach den veterinärmedizinischen Kriterien ausreichenden Impfschutz, insbesondere Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose sowie Tollwut verfügen.
- Teilnehmende Hunde müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Insbesondere müssen die Hunde bei der Gemeinde ordnungsgemäß gemeldet sein, den Vorgaben laut dem OÖ-Hundehaltegesetz entsprechen und über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
- Auf öffentlichen Plätzen hat der Kunde sämtliche örtliche gesetzliche und behördliche Vorgaben zur Führung eines Hundes und entsprechende Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Der Kunde sichert zu, an der Veranstaltung nur mit angemessener und den Witterungsbedingungen angepasster Bekleidung (insbesondere festem Schuhwerk) teilzunehmen.
- Alle Trainings, der Transport zum Training und ggfs. Verwahrung des Hundes erfolgen unter strikter Einhaltung der geltenden tierschutzrechtlichen Vorgaben. Es werden ausschließlich gewaltfreie, tierschutzkonforme Trainingsmethoden angewandt. Jegliche Form von Gewalt, Zwang oder Starkzwangmitteln ist strikt untersagt.
- Der Hund ist grundsätzlich immer an der Leine zu führen, wenn das Ableinen nicht ausdrücklich Teil des Trainings ist.
Läufige Hündinnen sind rechtzeitig dem Veranstalter vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Einzelfall über eine Teilnahme zu entscheiden.
(3) Der Kunden wird seine persönliche Eignung und die Eignung von mitgebrachten Personen bezüglich der Teilnahme an der Veranstaltung stets überprüfen, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht. Für die Teilnahme wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand des Kunden vorausgesetzt. Den Veranstalter trifft diesbezüglich keine konkrete Nachforschungs-, Befragungs- oder Überprüfungspflicht.
(4) Das eigenständige Führen eines Hundes in der Veranstaltung ist nur dem Kunden als Hundehalter mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt. Personen ab 14 Jahren ist die Teilnahme und das Führen des Hundes unter Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person und des Hundehalters gestattet, sofern die notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen für das Führen des Hundes und die Teilnahme an der Veranstaltung erfüllt sind.
(5) Die Teilnahme von Begleitpersonen ist mit dem Veranstalter vorab zu vereinbaren. Der Veranstalter muss sich aus Gründen der Sicherheit und Effektivität des Trainings das Recht vorbehalten, die Anzahl von ggfs. teilnehmenden weiteren Personen zu beschränken oder überhaupt auszuschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsicht oder Haftung für mitgebrachte Personen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, während des Trainings Exkremente des Hundes sowie sonstigen Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.
(7) Kunden und deren Begleitung haben den Anweisungen des Veranstalters zu folgen.
3. Anmeldungen zu Veranstaltungen
(1) Ort, Zeit und Inhalte des Trainings werden vor Beginn vereinbart.
(2) Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht durch schriftliche oder mündliche Bestätigung durch den Veranstalter. Wird die Mindestteilnehmer/innenzahl nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen.
(3) Der Veranstalter behält sich (auch kurzfristig) vor Veranstaltungen aus wichtigen Gründen, wie etwa bei einer zu geringen Teilnehmer:innenzahl, Krankheit, höherer Gewalt oder Witterungsbedingungen abzusagen oder zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet oder gutgeschrieben.
(4) Wird eine Veranstaltung nach Beginn infolge eines unvermeidbaren, wichtigen Umstandes, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, abgebrochen, so gilt Folgendes: Wenn zum Zeitpunkt weniger als die Hälfte der Veranstaltung durchgeführt wurde, wird entweder eine Ersatzveranstaltung angeboten oder, falls dies nicht möglich ist, der Veranstaltungspreis erstattet. Andernfalls erfolgt eine anteilige Erstattung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Kunden, wie z. B. Fahrtkosten, nicht ersetzt werden. Insofern sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit betreffen, ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vorliegt.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen und Abweichungen vor und während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Kunden nicht wesentlich ändern.
(6) Wenn eine Veranstaltung aufgrund nicht erreichter Teilnehmer/innenzahl abgesagt werden müsste, behält sich der Veranstalter vor, auch selbst aktiv als Trainingsteilnehmer/in einzuspringen.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten, Stornobedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro (Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG). Der Preis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
(3) Die Teilnahmegebühr ist vor dem Trainingsbeginn vollständig zu entrichten. Der Kunde nimmt die Zahlung per Rechnung oder vor Ort bei Trainingsbeginn in bar vor. Der Veranstalter behält sich vor, die jeweils andere Zahlungsart auszuschließen.
(4) Bei Zahlungsverzug kann der Veranstalter die Teilnahme verweigern.
(5) Absagen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen (z.B. per SMS oder per E-Mail).
(a) Die Entschädigungspauschalen für Trainingsstunden berechnen sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Absage wie folgt:
- Bei Absage bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten.
- Bei Absage ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % vom Gesamtpreis, wenn durch den Rücktritt die Mindestteilnehmer/innenzahl der Veranstaltung unterschritten wird und die Veranstaltung dadurch ausfallen muss.
- Bei Absage ab 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % vom Gesamtpreis.
(b) Die Entschädigungspauschale für Workshops, Vorträge, Sonderveranstaltungen berechnen sich nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Absage wie folgt:
- Bei Absage bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
- Bei Absage ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % vom Gesamtpreis, wenn durch den Rücktritt die Mindestteilnehmer/innenzahl der Veranstaltung unterschritten wird und die Veranstaltung dadurch ausfallen muss.
- Bei Absage ab 48h vor Veranstaltungsbeginn: 100 % vom Gesamtpreis.
(c) Die Entschädigungspauschale ist vom Kunden spätestens beim nächsten Kontakt unaufgefordert zu entrichten, sofern sie nicht mit einer bereits erfolgten Vorauskasse verrechnet worden ist.
(6) Verspätet sich der Kunde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung oder Verlängerung der Stunde.
5. Haftung
(1) Sofern der Veranstalter die eigenen wesentlichen Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, haftet dieser für Personen- und Sachschäden, wobei es sich um bei einer Veranstaltung typische vorhersehbare Schäden handeln muss. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
(2) Die Teilnahme an Veranstaltungen setzt eine stabile gesundheitliche Verfassung des Kunden (und Begleitpersonen) und der Tiere voraus, für die der Kunde selbst verantwortlich ist. Für nachteilige gesundheitliche Folgen welcher Art auch immer, die aus der Teilnahme an den Veranstaltungen resultieren, wird keine Haftung übernommen. Ebenso ausgeschlossen ist die Haftung des Veranstalters für Verschmutzungen und Beschädigungen von Kleidung und Equipment.
(3) Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Kunden für sich, seinen Hund und Begleitpersonen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden oder Verletzungen, die durch andere Hundehalter und/oder deren Hunde entstehen. Der Kunde haftet für alle von sich, seinem Hund sowie den mitgebrachten Begleitpersonen während der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch wenn er auf Veranlassung des Veranstalters handelt. Ein Freilauf ohne Maulkorb oder Leine im Rahmen einer Veranstaltung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Kunden. Der Kunde wird den Veranstalter dahingehend schad- und klaglos halten.
(4) Sollte zum Zeitpunkt eines etwaigen Schadensereignisses die Haftpflichtversicherung des Kunden / des Hundes keinen Schadensersatz leisten, erklärt sich der Kunde bereit die Haftung für sämtliche durch ihn, seinen Hund oder der Begleitpersonen verursachten Schäden in voller Höhe zu übernehmen.
6. Ausschluss von der Teilnahme
(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung nach eigenem Ermessen für den Kunden und seinen Hund abzubrechen. Dies tritt beispielsweise in Kraft, wenn ein Hund offensichtlich krank ist oder sich während der Veranstaltung verletzt hat. Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, Hunde und / oder Kunden vom Training auszuschließen, wenn:
- der Hund eine Gefahr für Personen, Tiere oder Sachen darstellt,
- die notwendige Mitwirkung oder persönliche Eignung des Kunden nicht gegeben ist,
- erforderliche Unterlagen oder Nachweise (z.B.: Impfstatus, Versicherung) nicht erbracht werden,
- oder bei Verwendung von tierschutzwidrigem Zubehör, durch welches Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen können, z.B.: Elektroreizgeräte, Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Zugstopp, Erziehungsgeschirre mit Zugwirkung unter den Achselhöhlen oder im Bereich der Weichteile des Bauchraumes und Erziehungshalsbänder mit automatischem Auslöser.
(2) Kunden, die wiederholt den Ablauf der Veranstaltung oder die Gruppendynamik stören, sich nicht an die genannten Pflichten und Obliegenheiten halten, die Veranstaltung zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können vom Veranstalter ausgeschlossen werden.
(3) Insofern kann der Veranstalter den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung des Veranstalters erheblich weiter stört, sodass eine Teilnahme für den Veranstalter und / oder die anderen Kunden nicht zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn der Kunde sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
(4) Dem Veranstalter steht in diesen Fällen der Veranstaltungspreis zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung ergeben.
7. Vertragsübertragung
(1) Eine Vertragsübertragung, z.B. Übertragung von sog. „5er Blöcken, ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
(2) Tritt ein/e Dritter/Dritte in den Vertrag ein, haften er/sie und der/die Teilnehmer/in gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner/innen für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des/der Dritten ggf. entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
8. Widerrufsbelehrung bei Online-Anmeldung oder Haustürgeschäft
(1) Verbraucher/innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Veranstalter (Bärbel Schoechert, Am Kochfeld 32, 4560 Kirchdorf/Krems, Tel.: 0676 333 8678, E-Mail: info@nasenach.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.: ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss des Vertrags zu widerrufen, informieren.
(2) Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Veranstalter alle Zahlungen, die er erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist.
(3) Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Veranstalter über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen entspricht.
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Veranstalter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter verliert.
9. Sonstiges
(1) Das Fotografieren oder Filmen von Trainings ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Veranstalters und der betroffenen Kunden zulässig.
(2) Etwaige Veranstaltungsunterlagen und Präsentationen im Rahmen der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Jedwede Video- und Audioaufnahmen, Vervielfältigung von Veranstaltungsunterlagen sowie deren Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters, 4560 Kirchdorf a. d. Krems.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
11. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden vom Veranstalter zum Zweck der Abwicklung und Abrechnung der Teilnahme des Kunden und Erstellung / Abwicklung eines individuellen Trainingsplans verarbeitet.
(2) Verantwortlicher: Bärbel Schoechert, Am Kochfeld 32, 4560 Kirchdorf a. d. Krems
(3) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie für die Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung eines Vertragsverhältnisses mit der betroffenen Person erforderlich ist.
Die Erhebung dieser Informationen ist für die organisatorische Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung des Trainings erforderlich. Sie dient außerdem dazu, dem Hund ein artgerechtes und seinen individuellen Voraussetzungen entsprechendes Training zu ermöglichen.
(4) Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten verbleiben beim Veranstalter, bis der Zweck der Datenverarbeitung entfällt. Wenn ein berechtigtes Löschersuchen geltend gemacht wird oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen wird, werden die Daten gelöscht, sofern der Veranstalter keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung der personenbezogenen Daten hat (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.
(5) Weitergabe von personenbezogenen Daten: Aufgrund der notwendigen technischen Verarbeitung haben vom Veranstalter eingesetzte IT-Dienstleister ggfs. Einsicht in personenbezogene Daten. Sofern es sich dabei um in Nicht-EU/Drittstaaten ansässige Dienstleister handelt erfolgt dies auf Basis einer Auftragsverarbeitervereinbarung gemäß Art 28 DSGVO oder auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).
(6) Rechte der betroffenen Personen:
- Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
- Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
- Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
- Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
- Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
- Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.